Illegales Angeln an der Schiltach

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Ab heute ist Angeln an der Schiltach illegal. Seit dem 1. Oktober gilt die Schonfrist für Fische. Foto: him

In den vergangenen Wochen haben Fischereipächter und Polizei vermehrt Hinweise auf unerlaubtes Angeln im Raum Schramberg erhalten. „Besonders betroffen ist der Bereich der Schiltach an der Majolika“, so der Sprecher der Stadt Schramberg Hannes Herrmann in einer Pressemitteilung.

Schramberg. Da das Angeln ohne gültigen Fischereischein oder Erlaubnisschein eine Straftat darstellt, appellieren die Verantwortlichen an die Aufmerksamkeit der Bürgerinnen und Bürger.

Angeln ohne Schein ist Fischwilderei

Nach Paragraf 293 des Strafgesetzbuches gilt das unerlaubte Fischen als Fischwilderei. Dies kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Besondere Aufmerksamkeit in der Schonzeit

Besonders wichtig ist die Einhaltung der gesetzlichen Schonzeit: Vom 1. Oktober bis Ende Februar ist das Angeln an der Schiltach strengstens untersagt. Wer in dieser Zeit dennoch beim Fischen beobachtet wird, handelt illegal. Spaziergängerinnen und Spaziergänger sowie Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, gerade in den kommenden Monaten aufmerksam zu sein.

Hinweise an die Polizei

Verdächtige Beobachtungen sollen umgehend der Polizei gemeldet werden. So können Verstöße schnell verfolgt und die Fischbestände nachhaltig geschützt werden.

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