Ein Hinweis aus der Bevölkerung veranlasste die Prüfung eines asiatischen Restaurants im Raum Villingen-Schwenningen. Darüber berichtet der Zoll. Die Kontrolle endete mit Anzeigen und einer Verurteilung zu einer Geldstrafe.
Insgesamt sieben Personen, den chinesischen Inhaber und sechs seiner Arbeitnehmer, trafen die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen Mitte Mai 2025 bei der Arbeit an, heißt es in der Mitteilung der Behörde. Lediglich drei Arbeitnehmer seien ordentlich angemeldet gewesen. Zusammen mit der Staatsanwaltschaft Konstanz ermittelte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen daraufhin.
„Bei einer Person lag keine Arbeitsgenehmigung vor. Zwei weitere Arbeitnehmer waren im Besitz eines portugiesischen Aufenthaltstitels, der aber nur zum Aufenthalt als Touristen, nicht aber zur Arbeitsaufnahme berechtigte“, erklärt eine Sprecherin des Hauptzollamts. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen, zu denen das Gaststättengewerbe zählt, sind Stundenaufzeichnungen verpflichtend zu führen; jedoch fehlten diese ebenso wie die Sofortmeldung der Beschäftigten an die Sozialversicherung.
Gegen den Inhaber wurden laut Zoll Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und fehlender Stundenaufzeichnungen eingeleitet. Auch gegen die drei Arbeitnehmer wurden Verfahren wegen der fehlenden Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise des illegalen Aufenthalts eröffnet.
Zwischenzeitlich wurde der Arbeitgeber wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt. Das Urteil ist laut Hauptzollamt rechtskräftig. Hinzu kommt noch eine Geldbuße in Höhe von 1100 Euro wegen des Sofortmeldeverstoßes und der unerlaubten Ausländerbeschäftigung.
Es sei davon auszugehen, dass die Rentenversicherungen den geschätzten Beitragsschaden in Höhe von knapp 1000 Euro ebenfalls einfordern werden, schließt die Meldung der Behörde.
Kein Unternehmen, das seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ordnungsgemäß beschäftigt, kann mit Schwarzarbeitern konkurrieren. Mit seinem Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung trägt der Zoll nach eigenen Angaben zur gerechten und korrekten Abführung der Abgaben, wie zum Beispiel den Sozialversicherungsbeiträgen, bei. Schwarzarbeiter und ihre Auftraggeber schädigen alle: Sie betrügen die Sozialversicherung, hinterziehen Steuern und gefährden Arbeitsplätze.
